Auftragserteilung

  1. Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die Geschäftsbedingungen, die jeweils gültigen Mediadaten und die Auftragsbestätigung des Verlages.
  2. Der Verlag behält sich vor, Aufträge, auch einzelne Werbemittel eines Rahmenauftrages, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Auftragsabwicklung

  1. Aufträge sind innerhalb eines Jahres ab der ersten Schaltung abzuwickeln.
  2. Die in den Mediadaten bezeichneten Rabatte werden nur auf Werbemittel gewährt, die innerhalb eines Kalenderjahres geschaltet werden und wenn die Voraussetzungen für Rabattierung bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren. Frühere Schaltungen können nicht rückwirkend anerkannt werden.
  3. Basis der Berechnung des Rabattes sind nur tatsächlich erschienene Werbemittel. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Verlages nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Verlag ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80 % einer zugesicherten Verbreitung erfüllt ist. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsreichweite zu bezahlen.
  4. Die Platzierung von Werbemitteln an bestimmten Plätzen muss schriftlich vereinbart werden.
  5. Dem Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern kann der Verlag grundsätzlich nicht entsprechen.
  6. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Beistellung der Unterlagen für die Veröffentlichung entsprechend den technischen Erfordernissen zu sorgen. Der Verlag gewährleistet die einwandfreie Veröffentlichung der Werbemittel, sofern die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen den technischen Erfordernissen entsprechen. Dem Auftraggeber obliegt die ausschließliche Verantwortung für die technische Eignung der Unterlagen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Unterlagen vor Veröffentlichung auf deren Eignung zu überprüfen. Der Auftraggeber hat bei unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung des Werbemittels Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzschaltung (Wahlrecht des Verlages), aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
  7. Beanstandungen und Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Veröffentlichung des Werbemittels schriftlich geltend zu machen.
  8. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen für die Veröffentlichung endet zwei Monate nach der letzten Veröffentlichung des Werbemittels, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  9. Kosten für die digitale Produktion und Korrekturen der Werbemittel sind kein Bestandteil des Werbemittelpreises und daher vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
  10. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden vom Verlag in angemessener Form als solche gekennzeichnet.

Storno

  1. Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum Buchungsschluss möglich.
  2. Angefallene Produktionskosten sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.

Verrechnung und Zahlung

  1. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Mediadaten. Bei Preisänderungen treten die neuen Preise auch bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu begleichen.
  3. Der Verlag ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Rahmenvertrages die Schaltung weiterer Werbemittel vom Ausgleich offener Außenstände abhängig zu machen.
  4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Verzugszinsen sowie Mahn-, Bankspesen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
  5. Zu den jeweils gültigen in den Mediadaten enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (Werbeabgabe, MwSt. usw.) zu bezahlen. Die ordnungsgemäße Abführung der Werbeabgabe obliegt dem Verlag.

Allgemeines

  1. Der Verlag ist Medieninhaber und Produzent von MM flash und „Aus erster Hand“. Das Konzept der Sendung und alle ausgestrahlten Beiträge sind urheberrechtliches Eigentum des Verlages, der für Inhalt, Design, Herstellung und technische Verbreitung der Sendung verantwortlich ist.
  2. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Werbemittel allein verantwortlich und bestätigt mit Auftragserteilung, alle dazu erforderlichen Rechte zu besitzen. Er hält den Verlag gegenüber allen Ansprüchen Dritter und hinsichtlich aller Nachteile schad- und klaglos, die dem Verlag insbesondere durch die Veröffentlichung entstehen. Dies gilt auch für die Kosten der Schaltungen gerichtlich aufgetragener Gegendarstellungen, vorläufiger Mitteilungen und Urteilsveröffentlichungen, die dem Verlag zum jeweils gültigen Tarif zu vergüten sind.
  3. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung umfasst auch die Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Anwalts- und Gerichtsgebühren, die dem Verlag durch die Veröffentlichung von Werbemitteln des Auftraggebers und der Abwehr von daraus resultierenden Ansprüchen entstehen.
  4. Änderungen und Ergänzungen jedes Werbevertrages bedürfen, soweit dieser schriftlich abgeschlossen wurde, ebenfalls der Schriftform.
  5. Sämtliche Rechnungen des Verlages oder der von ihm für den Werbemittelverkauf und die -verrechnung beauftragten Dritten sind zahl- und klagbar in Wiener Neustadt.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.